Seitenaufrufe

Samstag, 26. November 2011

Stuttgart 21: die Jeinfrage!

Die Nervosität ist groß, im Ländle. Es geht um die bislang wohl wichtigste Entscheidung der Kehrwochenschildbürger. Es geht um das Ja. Und um das Nein. Wobei das Nein ein Ja ist und das Ja ein Nein. Denn es geht um Stuttgart 21, um Kopf oder Zahl, also um Kopfbahnbhof oder Zahlbahnhof. Ja nein, wer Stuttgart hört, versteht seit langem nur noch Bahnhof.

Morgen ist die Volksabstimmung über das - wörtlich: S 21 Kündigungsgesetz. Die Gesetzesvorlage, die den Schwaben in der Wahlkabine vorgelegt wird, hat folgenden Wortlaut:

"Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21 (S 21 - Kündigungsgesetz) § 1 Kündigung der Vereinbarungen. Die Landesregierung ist verpflichtet, Kündigungsrechte bei den vertraglichen Vereinbarungen mit finanziellen Verpflichtungen des Landes Baden-Württemberg für das Bahnprojekt Stuttgart 21 auszuüben. § 2 Inkrafttreten. Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft."

Der volljährige Schwabe darf dann mit einem einzigen Kreuz geizen. Er muss es bei Ja oder Nein setzen. Was aber bedeutet Nein? Was Ja? Ein Wahlplakat am Charlottenplatz in Stuttgart klärt auf: "Park oder Gleis? Nein!" Alles klar? Nicht? Gut, dass heute noch Buttons verteilt wurden. Mit einem Ja darauf. Klein gedruckt hieß es: "Ja für S 21".

Dumm nur, dass der- oder diejenige, derdiedas Ja für S 21 wählen will, ein Nein ankreuzen muss. Nur wer Park oder Gleis will, der darf beide Kreuze machen, für ein klares Jein!

S 21 steht für 21 Prozent Sicherfalschwähler.

1 Kommentar: