Seitenaufrufe

Donnerstag, 12. Juli 2012

Die Tricks mit der Bettensteuer

Was haben sie gemeinsam, die Städte Bochum, Duisburg, Osnabrück und Moers? Richtig, sie gehören zu den 22 Städten Deutschlands, die von ihren eigenen Übernachtungsgästen eine Bettensteuer verlangen. Was mögen jene kommunalen Bettenlagerer jetzt dumm aus der Bettwäsche gucken, wo ihnen heute das Bundesverwaltungsgericht diese pauschale Gutenachtgeschichte gestrichen hat - zumindest für Geschäftsreisende.

Diese Schlafstrafgebühr von meist einem bis drei Euro mag nicht hoch erscheinen. Zumal sie für so schläfrige Städte wie Bochum und Suhl gerechtfertigt sein könnte. Oder sind das Orte, die einem den Schlaf rauben? Albträume.

Die Bettennutzungsgebührenverordnung gibt es auch im Ausland in lustigen Varianten. Rom etwa hat sich Folgendes für seine Touristen ausgedacht: Je länger sie bleiben, desto mehr kostet jede einzelne Nacht. Una Notte speziale kostet einen Euro. Nächtigt man gar zehn Mal, zahlt man drei Euro - und zwar für jede Nacht, macht 30 Euro pro Person oder 120 Euro für eine Familie mit zwei Kindern. Von wegen Ewige Stadt.

Noch fantasievoller zeigt sich Cannes in Südfrankreich. Quartiert man sich dort für eine einzige Nacht ein, etwa während der Werbefestspiele, muss man fremdenfreundliche 80 Cent berappen. Doch weil Cannes nicht will, dass man nur eine Nacht weilt, muss jeder Gast den Hotelpreis für mindestens zwei Nächte zahlen. Eine Nacht in Cannes gibt es also nur zum Preis von zwei.Immerhin: Die Bettensteuer bleibt brav bei 80 Cent.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen