Je länger der Aufenthalt im Wartezimmer dauert, desto teurer
wird es – für den Patienten. Ist das wirklich so? Keine Sorge, nicht jeder Arzt schlägt bei jedem Patienten zu, das wird mit Sicherheit die absolute Ausnahme sein, denn eigentlich gibt es für diese Leistung klare Spielregeln. Also nochmal, welche Leistung?
Nach den allgemein gültigen Abrechnungsbestimmungen, der GOÄ
(Gebührenordnung für Ärzte) greift die Ziffer 56 für folgende Leistung, hier
wörtlich zitiert:
„Verweilen ohne Unterbrechung und ohne Erbringung anderer
ärztlicher Leistungen je angefangener halber Stunde 18,89 Euro“.
Zu Deutsch: Das Verweilen im Wartezimmer kostet, wenn der
Arzt nichts macht. Eigentlich ist diese „Leistung“ dafür gedacht, wenn der Arzt
mindestens 30 Minuten lang nichts anderes tun kann. Etwa bei einer intravenösen
Injektion während eines Hausbesuchs. Oder „im Zusammenhang mit dem Beistand bei
einer Geburt“, wobei hier die Verweilgebühr erst nach Ablauf von zwei Stunden
berechnet werden darf, wenn quasi ein weiteres Warten danach noch notwendig
ist.
Man muss hier ehrlicherweise sagen, dass diese Leistung sehr günstig ist, wenn sie ein Arzt in solchen Fällen in Anspruch nimmt. Die meisten Ärzte stellen selbst solch eine Wartesituation gar nicht erst in Rechnung. Vorsicht vor Pauschalverurteilungen!
Jetzt erklärt es sich dennoch, woher der Spruch kommt: „Warten lohnt
sich“. Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker. Womöglich werden demnächst in den betroffenen Wartezimmern Parkuhren an den Sitzen angebracht oder ein Taxameter. Kommunen
könnten das Warten ebenfalls kapitalisieren, nicht nur in Behörden, sondern an
jeder Ampel – für Fußgänger gleichermaßen wie für Autos.
Wartet nur mal ab!
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