Seitenaufrufe

Samstag, 29. September 2018

Zahlen für das Warten beim Arzt?


Je länger der Aufenthalt im Wartezimmer dauert, desto teurer wird es – für den Patienten. Ist das wirklich so? Keine Sorge, nicht jeder Arzt schlägt bei jedem Patienten zu, das wird mit Sicherheit die absolute Ausnahme sein, denn eigentlich gibt es für diese Leistung klare Spielregeln. Also nochmal, welche Leistung?

Nach den allgemein gültigen Abrechnungsbestimmungen, der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) greift die Ziffer 56 für folgende Leistung, hier wörtlich zitiert:
„Verweilen ohne Unterbrechung und ohne Erbringung anderer ärztlicher Leistungen je angefangener halber Stunde 18,89 Euro“.

Zu Deutsch: Das Verweilen im Wartezimmer kostet, wenn der Arzt nichts macht. Eigentlich ist diese „Leistung“ dafür gedacht, wenn der Arzt mindestens 30 Minuten lang nichts anderes tun kann. Etwa bei einer intravenösen Injektion während eines Hausbesuchs. Oder „im Zusammenhang mit dem Beistand bei einer Geburt“, wobei hier die Verweilgebühr erst nach Ablauf von zwei Stunden berechnet werden darf, wenn quasi ein weiteres Warten danach noch notwendig ist.

Man muss hier ehrlicherweise sagen, dass diese Leistung sehr günstig ist, wenn sie ein Arzt in solchen Fällen in Anspruch nimmt. Die meisten Ärzte stellen selbst solch eine Wartesituation gar nicht erst in Rechnung. Vorsicht vor Pauschalverurteilungen!

Jetzt erklärt es sich dennoch, woher der Spruch kommt: „Warten lohnt sich“. Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker. Womöglich werden demnächst in den betroffenen Wartezimmern Parkuhren an den Sitzen angebracht oder ein Taxameter. Kommunen könnten das Warten ebenfalls kapitalisieren, nicht nur in Behörden, sondern an jeder Ampel – für Fußgänger gleichermaßen wie für Autos.
Wartet nur mal ab!

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen